Fachtitel

Fachtitel der Gesellschaft

Zeitplan zur Prüfungszulassung:

  • Spätestens 1. Mai:
    Eingang der Anträge zur Erlangung der Fachtitel bei der Vorsitzenden der Anerkennungskommission (=> Daniela Acquarone
    und Überweisung der Bearbeitungsgebühr auf u. g. Konto der GfKT
    (Die Prüfung eines Antrages erfolgt erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr!)
  • Spätestens 15. Juli:
    Prüfung der Anträge und Mitteilung der Ergebnisse an die Kandidaten
  • Spätestens 31. Aug.:
    Mitteilung der Zulassung zur Prüfung und Prüfungstermin
  • Spätestens 15. Sept.:
    Überweisung der Prüfungsgebühr auf u. g. Konto der GfKT
    (Die definitive Einplanung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang der Prüfungsgebühr!)
  • Spätestens 30. Sept.:
    Mitteilung der Zusammensetzung der Prüfungskommission und der Uhrzeit der Prüfung

Die Fachtitelprüfungen finden in der Regel im Rahmen der Jahrestagung der GfKT statt.

Fachberaterin Humantoxikologie GfKT / Fachberater Humantoxikologie GfKT

Am 14. November 2013 wurde von der Mitgliederversammlung in Strasbourg die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "Fachberaterin HumantoxikologieGfKT" / "Fachberater HumantoxikologieGfKT" verabschiedet.

Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "Fachberaterin HumantoxikologieGfKT" / “Fachberater HumantoxikologieGfKT(pdf, 19 Seiten; Version 1-5; Dokumentenstand: 10.11.2022)

Humantoxikologin GfKT /Humantoxikologe GfKT

Am 15. November 2012 wurde von der Mitgliederversammlung in München die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "HumantoxikologinGfKT" / "HumantoxikologeGfKT" verabschiedet.

Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "HumantoxikologinGfKT" / “HumantoxikologeGfKT(pdf, 22 Seiten; Version 1-6; Dokumentenstand: 10.11.2022)

Klinische Toxikologin GfKT / Klinischer Toxikologe GfKT

Am 4. November 2010 wurde von der Mitgliederversammlung in Homburg/Saar die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "Klinische ToxikologinGfKT" / "Klinischer ToxikologeGfKT" beschlossen. 

Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "Klinische ToxikologinGfKT" / Klinischer ToxikologeGfKT" (pdf, 22 Seiten; Version 1-6; Dokumentenstand: 10.11.2022)

 

Allgemeine Informationen

Der Vorstand hat am 25. Februar 2011 eine Bearbeitungsgebühr von 100 (einhundert) Euro und eine Prüfungsgebühr von 200 (zweihundert) Euro beschlossen.     
Die Gebühren gelten für alle Fachtitel und sind jeweils vor der Antragsprüfung (d. h. spätestens am 1. Mai) bzw. nach Prüfungszulassung (d. h. spätestens am 15. Sept.) auf das nachfolgend genannte Konto zu überweisen.

Mainzer Volksbank 
Empfänger:Gesellschaft für Klinische Toxikologie e.V.
IBAN:DE70551900000630778017
BIC/SWIFT-CODE:MVBMDE55
Verwendungszweck:Fachtitel

  Die Bearbeitung des Antrags erfolgt erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr, die Terminierung einer Prüfung erst nach Eingang der Prüfungsgebühr.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand der GfKT.

AST/VTS - 12. Oktober 2023