15.10.03
Datum: 15.10.03
Wochentag:
Uhrzeit:
Ort:
Veranstaltung: Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz liegt vor
Kategorie:
Information:
Mit Datum vom 10.10.03 ist die Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer für die Jahre 2000-2002 befreit. Die Gesellschaft ist weiterhin als gemeinnützig anerkannt, da sie die öffentliche Gesundheitpflege, als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck fördert (Abschnitt A, Nr.(n) 1 der Anlage zu § 48 Abs. 2 EStDV). Die Gesellschaft ist berechtigt amtlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden auszustellen.
von: