Fachtitel der Gesellschaft
Zeitplan zur Prüfungszulassung:
- Spätestens 1. Mai:
Eingang der Anträge zur Erlangung der Fachtitel bei der Vorsitzenden der Anerkennungskommission (=> Daniela Acquarone)
und Überweisung der Bearbeitungsgebühr auf u. g. Konto der GfKT
(Die Prüfung eines Antrages erfolgt erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr!) - Spätestens 15. Juli:
Prüfung des Antrags und Mitteilung des Ergebnisses an die Kandidaten - Spätestens 31. Aug.:
Mitteilung der Zulassung zur Prüfung und Prüfungstermin - Spätestens 15. Sept.:
Überweisung der Prüfungsgebühr auf u. g. Konto der GfKT
(Die definitive Einplanung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang der Prüfungsgebühr!) - Spätestens 30. Sept.:
Mitteilung der Zusammensetzung der Prüfungskommission und der Uhrzeit der Prüfung
Die Fachtitelprüfungen finden in der Regel im Rahmen der Jahrestagung der GfKT statt.
Fachberaterin HumantoxikologieGfKT / Fachberater HumantoxikologieGfKT
Am 14. November 2013 wurde von der Mitgliederversammlung in Strasbourg die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "Fachberaterin HumantoxikologieGfKT" / "Fachberater HumantoxikologieGfKT" verabschiedet.
Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "Fachberaterin HumantoxikologieGfKT" / "Fachberater HumantoxikologieGfKT" (pdf, 19 Seiten; Version 1-5; Dokumentenstand: 10.11.2022)
HumantoxikologinGfKT / HumantoxikologeGfKT
Am 15. November 2012 wurde von der Mitgliederversammlung in München die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "HumantoxikologinGfKT" / "HumantoxikologeGfKT" verabschiedet.
Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "HumantoxikologinGfKT" / "HumantoxikologeGfKT" (pdf, 22 Seiten; Version 1-6; Dokumentenstand: 10.11.2022)
Klinische ToxikologinGfKT / Klinischer ToxikologeGfKT
Am 4. November 2010 wurde von der Mitgliederversammlung in Homburg/Saar die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Fachtitels "Klinische ToxikologinGfKT" / "Klinischer ToxikologeGfKT" beschlossen.
Die aktuell gültige Version der Weiterbildungsordnung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. November 2021 in Berlin (online) finden Sie hier: Weiterbildungsordnung "Klinische ToxikologinGfKT" / Klinischer ToxikologeGfKT" (pdf, 22 Seiten; Version 1-6; Dokumentenstand: 10.11.2022)
Allgemeine Informationen
Der Vorstand hat am 25. Februar 2011 eine Bearbeitungsgebühr von 100 (einhundert) Euro und eine Prüfungsgebühr von 200 (zweihundert) Euro beschlossen.
Die Gebühren gelten für alle Fachtitel und sind jeweils vor der Antragsprüfung (d. h. spätestens am 1. Mai) bzw. nach Prüfungszulassung (d. h. spätestens am 15. Sept.) auf das nachfolgend genannte Konto zu überweisen.
Mainzer Volksbank
BLZ: 551 900 00
Konto-Nr.: 630778017
IBAN: DE70551900000630778017
BIC/SWIFT-CODE: MVBMDE55
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand der GfKT.
ASt - 11. Juli 2023